Greenchange wird die führende Plattform für Sustainability Transition, die Unternehmen befähigt, alle Schritte der Nachhaltigkeitstransformation erfolgreich zu meistern.
Magazin
E-Learning
Copyright © greenchange
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) macht die Berichterstattung über ESG-Daten zur Pflicht für fast 40.000 zusätzliche Unternehmen in der EU. Hier findet ihr in einem kompakten Überblick, wer betroffen ist und ab wann ihr berichten müsst.
Inhalt
Die EU-Kommission hat festgelegt, für wen ab wann die Regelung greift. In den FAQs, die dazu veröffentlicht wurden, ist unter Sektion II der Überblick über die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgeführt.
Dort findet ihr den CSRD-Zeitplan und auch eine detaillierte Aufzählung der betroffenen Organisationen. Demnach gilt die CSR-Direktive ab 2024 im ersten Schritt für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie große haftungsbeschränkte Gesellschaften in der EU.
Welche Unternehmen gelten als “groß”?
Ein Unternehmen wird als groß eingestuft, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:
Kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen werden von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Alle nicht-kapitalmarktorientierte KMUs können ab 2026 die Standards freiwillig anwenden und damit ihre Marktposition stärken.
Besonders wenn sie als Lieferanten für große Unternehmen agieren, die selbst umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, kann die Einbeziehung von ESG-Daten ihre Geschäftsbeziehungen positiv beeinflussen. Darüber hinaus könnten sie ohnehin indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein.
Als Überblick hier alle Kriterien für die jeweilige Unternehmensgröße[1]:
Unternehmenstyp | Bilanz-summe | Nettoumsatz-erlöse | Beschäftigte | Reportpflicht |
---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen = Unternehmen, die an ihrem Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten | 450.000 EUR | 900.000 EUR | 10 | nein |
KMUs = kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an ihrem Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten | 25.000.000 EUR | 50.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Großunternehmen = kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an ihren Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten | 25.000.000 EUR | 50.000.000 EUR | 250 | ja |
Große Konzerne = Konzerne, die aus Mutter- und Tochterunternehmen bestehen, die in eine Konsolidierung einzubeziehen sind und die auf konsolidierter Basis am Bilanzstichtag des Mutterunternehmens die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten | 25.000.000 EUR | 50.000.000 EUR | 250 | ja |
Die CSRD führt die Erstellung des ESG-Reportings in Wellen ein, wobei die ersten Unternehmen bereits ab 2025 ihren Bericht über das Geschäftsjahr 2024 vorlegen müssen. Der CSRD-Zeitplan ist wie folgt gestaffelt:
2025
Berichterstattung ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024:
2026
Berichterstattung ab 2026 über das Geschäftsjahr 2025:
2027
Berichterstattung ab 2027 über das Geschäftsjahr 2026:
2029
Berichterstattung ab 2029 über das Geschäftsjahr 2028:
Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, die euch von der ESG-Berichtspflicht entbinden können:
Die Einführung der CSRD ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortung in der Unternehmensführung in der EU. Unternehmen, die bislang nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren, müssen sich jetzt intensiv auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die Herausforderungen bei der Einhaltung des CSRD-Zeitplans sind groß, aber die rechtzeitige Vorbereitung kann den Übergang erleichtern. Es gilt, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden als auch langfristig von den Chancen, die eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet, zu profitieren.
Praktische Umsetzungstipps
Für die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht findet ihr konkrete Anleitungen in unseren Beiträgen ESG-Reporting meistern: Eine Anleitung in 7 Schritten und Die Wesentlichkeitsanalyse als Basis der ESG-Strategie.
[1] Quelle: https://finance.ec.europa.eu/document/download/c4e40e92-8633-4bda-97cf-0af13e70bc3f_en?filename=240807-faqs-corporate-sustainability-reporting_en.pdf, abgerufen: 20.8.2024
Aktuelle News und Insights. Wertvolle Tipps für nachhaltiges Wachstum und erfolgreiche Unternehmenstransformation.