31.12.2024
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FAQs zur CSRD-Richtlinie – Antworten auf die 10 häufigsten Fragen

Antworten zu den 10 häufigsten Fragen rund um die CSRD-Richtlinie.

Inhalt

1. Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist und klare und einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt. Ziel der CSRD Richtlinie ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung zu stärken und nachhaltiges Wirtschaften in der EU im Sinne des Green Deal voranzutreiben. Der Begriff Nachhaltigkeit ist dabei weit gefasst. Er bezieht sich auf das gesamte Feld von Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen.

2. Wie unterscheidet sich die CSRD von der vorherigen NFRD?

Ein zentrales Ziel der CSRD ist die Einführung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine größere Anzahl von Unternehmen. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und umfasst nun mehr Unternehmen, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das soll dazu beitragen, eine umfassendere Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in der gesamten Wirtschaft zu gewährleisten.

3. Für welche Unternehmen gilt die Berichtspflicht der CSRD?

Die CSRD wird schrittweise eingeführt und betrifft Unternehmen in der nachfolgenden zeitlichen Abfolge:

  1. Ab 2025: Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren.
  2. Ab 2026: Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 für große haftungsbeschränkte Unternehmen sowie Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
  3. Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
  4. Nettoumsatz über 50 Millionen Euro
  5. Mehr als 250 Mitarbeitende
  6. Ab 2027: Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2026 für börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen.
  7. Ab 2029: Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2028 für Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochterunternehmen in der EU, sofern sie einen Umsatz von über 150 Millionen Euro in der EU erzielen.

4. Gibt es Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Berichtspflicht?

Tatsächlich gibt es bestimmte Ausnahmen:

  1. Tochtergesellschaften: Wenn sie in den Nachhaltigkeitsbericht der Muttergesellschaft integriert sind, können sie von der individuellen Berichterstattung befreit sein.
  2. Mutterunternehmen: Wenn sie einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sind auf Ebene der Einzelgesellschaft keine zusätzlichen Berichte erforderlich.
  3. Lieferkettengesetz: Unternehmen, die bereits den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommen und ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt haben, können von der Berichtspflicht entbunden sein.

5. Welche Informationen müssen im Rahmen der CSRD offengelegt werden?

Die CSRD verlangt von Unternehmen eine detaillierte Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG). Die Offenlegung umfasst spezifische Kriterien in verschiedenen Bereichen, die eine umfassende Transparenz und Verantwortlichkeit sicherstellen sollen.

6. Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die Doppelte Wesentlichkeit ist ein Ansatz, der sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf ESG-Faktoren als auch die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf das Unternehmen berücksichtigt. Sie ist entscheidend, da sie eurem Unternehmen hilft, umfassender und relevanter über Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aus zwei Perspektiven betrachten: Einerseits, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren die wirtschaftliche Lage und Stabilität des Unternehmens beeinflussen, und andererseits, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt haben.

7. Was umfasst ein ESG-Bericht?

ESG steht für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Sie repräsentieren die drei zentralen Säulen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit schaffen Unternehmen die Grundlage für langfristig stabile und nachhaltige Geschäftspraktiken. 

Der ESG-Bericht enthält Informationen über den Umgang mit Ressourcen, sozialen Auswirkungen und Unternehmensführung, die Investoren und Stakeholdern helfen, die Nachhaltigkeit eines Unternehmens zu bewerten. Dabei wird ESG als Erfolgsfaktor zunehmend relevant, da Unternehmen, die nachhaltige Praktiken erfolgreich integrieren, langfristig eine stärkere Marktposition und bessere Zukunftsperspektiven haben

8. Wie können sich Unternehmen auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?

Frühzeitige Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht euch eine strukturierte Umsetzung, reduziert das Risiko von Fehlern und verbessert die Datenqualität. Euer Unternehmen kann so nachhaltige Praktiken effektiv integrieren und Wettbewerbsvorteile erzielen.

Das sind die wichtigsten Schritte:

  • Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um ESG-Themen zu identifizieren, die Einlass in euren Nachhaltigkeitsbericht finden.
  • Entwicklung einer klaren ESG-Strategie, um strategische Nachhaltigkeitsziele zu definieren, die mit der Gesamtstrategie des Unternehmens übereinstimmen.
  • Implementierung von Systemen zur Erfassung und Verwaltung relevanter ESG-Daten über alle Abteilungen und Standorte hinweg, um konsistente, prüffähige und umfassende Berichte zu erstellen.
  • Schulung der Mitarbeitenden und Festlegung von Verantwortlichkeiten für eine effektive Umsetzung der Berichtspflichten im gesamten Unternehmen.
  • Überwachung aktueller Entwicklungen und Orientierung an Best Practices.

9. Welche Vorteile bietet die Einhaltung der CSRD für Unternehmen?

Die Einhaltung der CSRD bringt eurem Unternehmen mehrere strategische Vorteile:

1. Stärkung der Marktposition

Durch transparente Nachhaltigkeitsberichte positionieren sich Unternehmen als verantwortungsbewusste Partner und Lieferanten und erhöhen damit ihre Attraktivität für Geschäftskunden und Investoren.

2. Vertrauensaufbau und Transparenz

Eine umfassende ESG-Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Investoren und zeigt das Engagement des Unternehmens für ethische Geschäftspraktiken.

3. Besseres Risikomanagement

Durch die Identifizierung und das Management von ESG-Risiken können Unternehmen negative Einflüsse auf Umwelt und Gesellschaft verringern und potenzielle finanzielle Risiken besser steuern.

4. Erfüllung regulatorischer Anforderungen

Die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der CSRD-Anforderungen schützt vor möglichen negativen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Reputationsverlust.

5. Wettbewerbsvorteil durch Nachhaltigkeit

Unternehmen, die ESG-Praktiken frühzeitig implementieren, können langfristig Wettbewerbsvorteile erzielen, da sich Verbraucher, Geschäftspartner und Investoren zunehmend für nachhaltige Marken entscheiden.

10. Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der CSRD?

Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD nicht nachkommen, können mit Sanktionen und Bußgeldern belegt werden. Zudem kann die Nichteinhaltung zu Reputationsschäden und einem Vertrauensverlust bei Investoren und Kunden führen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) integriert den Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts. Daher gelten für Verstöße gegen die Berichtspflichten ähnliche Sanktionen wie für den Lagebericht:

  1. Nicht erfolgte Offenlegung: Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen, können mit Zwangsstrafen belegt werden.
  2. Unrichtige Darstellungen: Falsche oder irreführende Angaben im Bericht können zu Freiheitsstrafen führen.
  3. Unrichtige Versicherungen: Wenn Versicherungen über die Richtigkeit des Berichts unzutreffend sind, drohen ebenfalls Freiheitsstrafen.
  4. Ordnungswidrigkeiten bei der Aufstellung: Formelle Fehler bei der Berichterstellung können Geldstrafen nach sich ziehen.

Hauke Windmüller

Geschäftsführer greenchange

Unternehmensberater für digitale Transformation und nachhaltiges Wachstum

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