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Die CSRD macht ab 2025 Nachhaltigkeitsberichte für fast 40.000 Unternehmen zur Pflicht. Unser Leitfaden zeigt, ob ihr betroffen seid, wie ihr die Herausforderungen meistert und warum die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie auch eine Chance für nachhaltigen Wandel, Investitionen und neue Geschäftsmöglichkeiten bedeutet.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 2025 werden Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeits-Aktivitäten ausführlich Rechenschaft abzulegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfordert einen detaillierten Blick auf die Kategorien Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung. Ziel ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung zu stärken. Dank der Berichtspflicht werden wichtige Daten transparent und zugänglich. Mit unserem umfassenden Überblick und den Praxistipps bekommt ihr kompaktes Wissen, um in das Thema CSRD einzutauchen.
Inhalt
Ein neues Dekret aus Brüssel versetzt derzeit viele Unternehmen in Unruhe. Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Teil der Berichtspflicht auch für viele KMUs. Waren es bisher große Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, kommen nun EU-weit fast 40.000 Unternehmen hinzu. Allein in Deutschland steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 500 auf 15.000.
Kurz gefasst …
… zielt die neue Direktive darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen und somit die Informationslage für Investoren und andere Stakeholder zu verbessern.
Wir möchten euch mit diesem Leitfaden den Zugang zur neuen CSRD Richtlinie erleichtern. Nach unserer Erfahrung ist das Verständnis der CSRD der EU entscheidend, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und die damit verbundenen Vorteile zu nutzen.
Zunächst wollen wir gemeinsam in die Hintergründe der neuen Gesetzgebung eintauchen. Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft getreten und klare und einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt. Ziel der CSRD Richtlinie ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung zu stärken und nachhaltiges Wirtschaften in der EU im Sinne des Green Deal voranzutreiben. Der Begriff Nachhaltigkeit ist dabei weit gefasst. Er bezieht sich auf das gesamte Feld von Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Bekannt ist dieser Bereich unter dem Kürzel ESG – Environmental, Social and Governance.
Environmental, Social and Governance (ESG) bezieht sich auf Kriterien und Rahmenbedingungen, die Umwelt, Soziales und Führungsentscheidungen betreffen.
Grundlage des Gedankens, die Transparenz in Fragen der Nachhaltigkeit zu verbessern, war der „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ von 2018. Dieser Plan entstand aus der Notwendigkeit, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Diese internationalen Vereinbarungen setzen sich für den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung ein. Ihre Absichten lassen sich auf zwei Kernrpunkte konzentrieren:
Unternehmen sollen dazu relevante Informationen offenlegen. Nur so kann überprüft werden, ob sich die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit sich Richtung Nachhaltigkeit entwickelt. Die CSRD Richtlinie erweitert demnach eure Unternehmenspflichten im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung um wesentliche ESG-Daten. Dazu braucht es Standards, die vergleichbare Angaben überhaupt erst möglich machen. Einen kurzen Überblick dazu geben wir euch im Abschnitt “So sieht die neue Berichtspflicht im Detail aus”.
Nachhaltigkeit gehört inzwischen ohnehin schon für drei Viertel der Unternehmen zur Unternehmensstrategie. Das fand eine PwC-Studie heraus. Für 70 Prozent der befragten Unternehmen sind die Erwartungen der Kund:Innen ein wesentlicher Faktor dafür, die eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Die Umsetzung der EU-CSRD trifft also eigentlich auf offene Ohren und kann sogar noch helfen, euer Unternehmen auf diesem Weg nach vorn zu bringen.
Jetzt stellt sich euch natürlich die wichtigste Frage: Ist euer Unternehmen betroffen? War es bisher vielen Organisationen freigestellt, freiwillig über ihre Aktivitäten in Fragen der Nachhaltigkeit Auskunft zu geben, wird der Bericht für eine große Anzahl jetzt zur Pflicht. Laut Schätzungen fallen statt bisher 11.600 künftig 49.000 Unternehmen in die Kategorie derer, von denen Nachhaltigkeitsberichte erwartet werden.
Von der CSRD ausgenommen sind kapitalmartkorientierte Kleinstunternehmen. Nichtkapitalmarktorientierte KMUs können die Standards freiwillig anwenden. Aber Achtung! Wenn kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel als Lieferanten von großen Unternehmen agieren, die ihrerseits Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen, dann können sie indirekt auch von der Berichtspflicht von ESG-Daten betroffen sein.
Aber es gibt noch weitere Ausnahmen, die euch von der Berichtspflicht befreien könnten:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive gilt für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie für alle großen, haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Als groß gelten dabei Unternehmen, die zwei dieser drei Merkmale erfüllen:
Kurz gefasst …
… gilt die CSRD Richtlinie für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie für alle großen, haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Ab dem Geschäftsjahr 2025 beginnt schrittweise die Einführung für Unternehmen, die bisher nicht unter der NFRD berichtspflichtig waren. Die Berichtsstandards umfassen vielfältige ESG-Daten zu Themen, die von Ressourcennutzung über Chancengleichheit bis Unternehmensführung reichen.
Bereits mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnt für die ersten Unternehmen die Offenlegung nach den CSRD-Anforderungen. In den kommenden Jahren erweitert sich der Kreis. Hier könnt ihr sehen, ab wann euer Unternehmen bereit für die Berichte sein muss:
Wenn wir über die großen Veränderungen in der Welt reden, über Klimawandel und gesellschaftlichen Wandel, dann sind diese Diskussionen nichts ohne Taten. Absichtserklärungen sind nur etwas wert, wenn sie sich durch praktikable Gesetze umsetzen lassen.
Die Mitgliedsstaaten wollen mit der CSRD Richtlinie ermöglichen, den sozialen und ökologischen Fußabdruck von Unternehmen tatsächlich zu prüfen. Mit klar definierten Kriterien werden Nachhaltigkeitsleistungen durch ESG-Daten und Fakten vergleichbar. Das sorgt für mehr Transparenz bei der Überprüfung, wie sich das Handeln von Organisationen auf die Umwelt und das Klima auswirkt. Umgekehrt wird ebenso greifbar, welche Wirkung diese Aspekte auf die Unternehmen haben.
Durch diese detaillierte Berichterstattung soll die CSRD Unternehmen motivieren, nachhaltiger zu wirtschaften. Darüber hinaus versetzt die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie Investoren und andere Stakeholder in die Lage, dank ausführlicher Informationen fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Kurz gefasst …
… ist es das Ziel der EU, mit der CSRD zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen. Sie schreibt die Berichterstattung über ein breiteres Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Daten) vor. Die CSRD verlangt auch die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte.
Die Ziele im Einzelnen
Transparenz: Die CSRD Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit erheblich zu verbessern. Unternehmen werden verpflichtet, umfassendere und detailliertere Informationen über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen sowie ihre Governance-Strukturen offenzulegen. Das soll sicherstellen, dass Investoren, Verbraucher und andere Interessengruppen besser informierte Entscheidungen treffen können.
Verpflichtende Berichterstattung: Ein zentrales Ziel der CSRD ist die Einführung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine größere Anzahl von Unternehmen. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und umfasst nun mehr Unternehmen, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das soll dazu beitragen, eine umfassendere Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in der gesamten Wirtschaft zu gewährleisten.
Harmonisierung des Berichtsstandards: Die CSRD-Richtlinie strebt die Harmonisierung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU an. Das bedeutet, dass Unternehmen künftig nach einheitlichen Standards berichten, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Die einheitlichen Berichtsstandards sollen die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Berichte verbessern und somit die Analyse und Bewertung von Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern.
Erhöhung der Rechenschaftspflicht: Durch die Einführung strengerer Berichtsanforderungen und die Verpflichtung zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch externe Prüfer soll die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöht werden. Das bedeutet, dass Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitspraktiken und die Richtigkeit ihrer Berichterstattung stärker zur Verantwortung gezogen werden können. Das trägt dazu bei, Greenwashing zu verhindern und das Vertrauen der Stakeholder in die Unternehmensberichte zu stärken.
Förderung nachhaltiger Investitionen: Ein weiteres Ziel der CSRD ist die Förderung nachhaltiger Investitionen. Durch die Bereitstellung verlässlicher und vergleichbarer Nachhaltigkeitsinformationen soll es Investoren erleichtert werden, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Das unterstützt die Umleitung von Kapital hin zu Unternehmen, die umweltfreundliche und sozial verantwortliche Praktiken verfolgen, und fördert somit die nachhaltige Entwicklung.
Unterstützung der EU-Klimaziele: Die CSRD-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der EU-Klimaziele und der Ziele des European Green Deal. Durch die Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung ihrer klimabezogenen Risiken und Chancen sowie ihrer Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen soll die CSRD dazu beitragen, die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen. Die Richtlinie fördert somit die Integration von Klimaschutzaspekten in die Unternehmensstrategien und -entscheidungen.
Stakeholder-Engagement: Ein weiteres Ziel der CSRD ist die Förderung eines stärkeren Engagements der Unternehmen mit ihren Stakeholdern. Durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen sollen Unternehmen transparent über ihre Beziehungen und Interaktionen mit verschiedenen Interessengruppen berichten, was zu einer besseren Einbindung und Zusammenarbeit führen kann.
Langfristige Wertschöpfung: Die CSRD zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu ermutigen, eine langfristige Perspektive einzunehmen und nachhaltige Wertschöpfung zu priorisieren. Durch die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte werden Unternehmen motiviert, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln, die nicht nur kurzfristige Gewinne, sondern auch langfristigen Erfolg und positive gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Die Einführung der CSRD soll auch Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern, indem Unternehmen angeregt werden, nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu entwickeln. Das stärkt die Position der EU-Unternehmen auf dem globalen Markt und trägt zur Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze bei.
Berichte über Nachhaltigkeit wurden vor sieben Jahren mit der Non-Financial Reporting Directive, NFRD erstmals fällig. Diese erste EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung wurde 2014 von der Europäischen Union verabschiedet und 2017 in Deutschland umgesetzt. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen, neben ihren Jahresberichten auch Dokumente zu nichtfinanziellen Aktivitäten vorzulegen. Mit der EU-CSRD werden noch mehr Organisationen aufgefordert, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen.
Die CSRD bringt im Vergleich zur NFRD mehrere bedeutende Änderungen mit sich:
Auf euch kommt mit der CSRD-Richtlinie jetzt die Aufgabe zu, einmal pro Jahr detaillierte Berichte über eure Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken zu erstellen. Es wird erwartet, dass die Daten klar und verständlich aufbereitet werden und sowohl qualitative als auch quantitative Informationen enthalten.
Damit die Kennzahlen tatsächlich flächendeckend vergleichbar sind, wurden für die EU-CSRD Richtlinie entsprechende Standards entwickelt. Diese Standards bieten bewährte Methoden und detaillierte Richtlinien, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte unterstützen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden im Auftrag der EU von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.
“Die EFRAG ist verantwortlich für die technische Beratung der Europäischen Kommission in Form von vollständig ausgearbeiteten Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards.”
Für die Umsetzung der CSRD-Standards auf nationaler Ebene hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) einen Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt.
Die Berichtsstandards setzen sich zusammen aus allgemeinen Standards und später auch branchenspezifischen Standards. Darüber hinaus ist ein vereinfachter Standard in der Entwicklung. Dieser gilt für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU fallen, aber aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen mit größeren Unternehmen Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen erhalten können.
Im Set der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) über ESG-Daten gibt es zwölf Berichtsstandards (siehe Grafik), zehn davon zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und zwei Standards mit übergreifenden Anforderungen. Dazu kommen , 36 Unterthemen (Energie, Wasser, Abfälle, etc.) und mehr als 73 Sub-Unterthemen (z. B. Wasserentnahme).
Ausgenommen vom ESRS 2, der immer verpflichtend ist, entscheidet bei allen anderen ESRS die Wesentlichkeit darüber, ob ein Thema berichtspflichtig ist oder nicht. Eine kurze Erklärung dazu geben wir euch im Abschnitt “Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit und warum ist sie wichtig”.
Wenn ihr jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr seht, solltet ihr euch auf die Vorteile fokussieren, die das neue Gesetz eurem Unternehmen bringen kann. Frei nach dem Motto: Frage nicht, was du für die CSRD tun kannst, sondern was die CSRD für dich tun kann. Denn noch wichtiger als die Berichterstattung ist die Umsteuerung, die die Erhebung von ESG-Daten in eurem Unternehmen bewirkt. Und vor allem der Nutzen, den es daraus ziehen kann.
Kurz gefasst …
… hilft das Erfassen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen eurem Unternehmen zum Beispiel beim Risikomanagement, bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, der Finanzierung oder der Gewinnung neuer Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Investor:innen und Geschäftspartner:innen.
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die oft nur finanzielle Risiken betrachtete, erfordert die neue Berichterstattung nach der CSRD Richtlinie eine umfassendere Analyse, die auch nicht-finanzielle Aspekte einbezieht. Dabei müssen die Nachhaltigkeitsinformationen genauso belastbar sein wie Finanzinformationen und ebenso sachlich dargestellt werden.
Die CSRD Richtlinie führt für diese Art der Berichterstattung das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein. Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Fundament der CSRD-Berichterstattung. Aus ihr ergibt sich, welche Daten in eurem Unternehmen berichtswürdig sind. Das ergibt sich aus der neuen Perspektive für die Berichterstattung, mit der ihr die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet.
Die „Inside-Out“-Perspektive: Dieser Blick von Innen nach Außen analysiert die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft. Dabei werden sowohl die positiven als auch die negativen Effekte berücksichtigt. Ein positiver Einfluss könnte beispielsweise der Schutz der biologischen Vielfalt sein, während negative Effekte durch den Wasserverbrauch oder die Emissionen eines Unternehmens entstehen können.
Die „Outside-In“-Perspektive: Der Blick von Außen nach Innen bewertet, wie Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel oder Ressourcenknappheit den Unternehmenserfolg und zukünftigen Cashflow beeinflussen.
Nach der doppelten Wesentlichkeit gilt ein Thema als bedeutend, wenn es finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringt oder erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Es wird berichtspflichtig, sobald es aus einer der beiden Perspektiven als wesentlich angesehen wird.
Dass ihr mit dieser Analyse wahrscheinlich auch auf neue finanzielle Potenziale stoßt, gehört zu den spannenden positiven Effekten. Das schwedische Immobilienverwaltungsunternehmen BanFast Förvaltning AB beispielsweise erkannte, dass es einen Mehrwert schaffen und Energieeinsparungen für seine Kunden erzielen konnte, indem es tiefere Einblicke in die Nachhaltigkeit seines Portfolios gewann. Lars Nylund, CEO von BanFast: „Wir wollen die riesigen Datenmengen, die uns zur Verfügung stehen, proaktiv nutzen, um den Wert unserer Gebäude für gewerbliche Mieter und Eigentümer kontinuierlich zu steigern."
Kurz gefasst …
… besagt die doppelte Wesentlichkeit, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen der Umwelt auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt berücksichtigen müssen.
Neben den Berichtsstandards kommen auf euch auch die Details der Berichterstattung zu. Denn an welcher Stelle die Nachhaltigkeitsinformationen künftig auftauchen und wie sie überprüft werden, ist ebenso Teil der CSRD-Nachhaltigkeitsrichtline der EU wie die inhaltlichen Vorgaben.
Um den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, werden diese zukünftig obligatorisch in den Lagebericht aufgenommen. Das unterstreicht die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nach und nach den gleichen Stellenwert wie die traditionelle Finanzberichterstattung erreichen soll.
Aus der kommunikativ gestalteten Beilage wird spätestens mit den vorgeschriebenen Berichtsstandards ein Faktenreport, der als valide Arbeitsgrundlage für Entscheider:innen dient. Die Veröffentlichung muss bis spätestens drei Monate nach Geschäftsjahresabschluss erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2020 bereits veröffentlichen bestimmte börsennotierte Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen im European Single Electronic Format (ESEF), das sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar ist. Im Rahmen der CSRD der EU soll diese Anforderung auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden.
Genau wie Finanzberichte werden künftig auch Nachhaltigkeitsberichte extern geprüft, um die Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Das soll sicherstellen, dass die Berichte korrekt und vollständig sind und die Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie erfüllen. Die Prüfungstiefe wird dabei zeitlich gestaffelt. Zunächst ist in einem ersten Schritt eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) verlangt, was der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung entspricht.
Kurz gefasst …
… werden die Angaben zur Nachhaltigkeit auch formal wie die Finanzberichterstattung gewertet. Dazu gehören ihre Eingliederung in den Lagebericht, die Übermittlung im elektronischen Berichtsformat und die externe Überprüfung.
Bevor ihr aber die Früchte eurer Arbeit ernten könnt, stehen euch die Mühen der Implementierung aller notwendigen Voraussetzungen bevor. Innerhalb einer relativ kurzen Zeit steht ihr vor der Herausforderung, euch thematisch teilweise ganz neue Felder zu erschließen. Dazu gehört es auch, die technischen sowie personellen Voraussetzungen zu schaffen, um den Pflichten der CSRD-Richtlinie nachkommen zu können. Das bindet Zeit und Ressourcen.
Zusätzlich fehlen oft die notwendige Expertise und das Fachwissen, um die gestellten Anforderungen zur Erhebung der ESG-Daten zu erfüllen. Das Management für Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen ist womöglich nicht im gleichen Fachbereich zusammengefasst, also stehen auch interne Umstrukturierungen an.
Euer Unternehmen ist verpflichtet, die Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen entlang eurer gesamten Wertschöpfungskette zu beurteilen und festzulegen, welche der über 1.000 Datenpunkte ihr gemäß den vorgegebenen Kriterien offenlegen werdet. Darüber hinaus stellt ihr qualitative Informationen bereit, wie zum Beispiel die Art und Weise, wie eure Unternehmensstrategie Nachhaltigkeitschancen und -risiken einbezieht.
Um die EU-CSRD erfolgreich umzusetzen, reicht es nicht aus, sich mit der Beschaffung und Aufarbeitung zuverlässiger ESG-Daten zu beschäftigen. Die nächste Herausforderung besteht darin, wie die technische Umsetzung durch geeignete Software erfolgen kann und ob externe Unterstützung benötigt wird.
In einer PwC-Umfrage gaben über die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass sie den Einsatz von Softwarelösungen für die CSRD-Implementierung planen. Allerdings sind 26 % der Unternehmen noch nicht ausreichend über entsprechende Softwarelösungen informiert.
Die Liste der Aufgaben, die Unternehmen in diesem Kontext bewältigen müssen, ist lang:
Personell
Technisch
Strukturell
Finanziell
Weitere Aufgaben
Praxis-Tipp: 3-Phasen-Vorbereitung
Offensichtlich erwartet euch eine Mammutaufgabe, die nicht einfach nebenher erledigt werden kann. Die Vorbereitung auf die Berichterstattung erfordert eine gute Planung und effektive Umsetzung. Von den Unternehmen, die vorangehen und bereits in der ersten Welle der CSRD-Umsetzung ihre Berichtspflicht wahrnehmen, haben laut PWC die meisten den Vorteil einer 3-Phasen-Vorbereitung für sich ausgemacht:
1. Bewertung
In dieser Phase bestimmt das Unternehmen, welche seiner Abteilung in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und entscheidet, wie die Informationen aus diesen Einheiten erhoben und berichtet werden. Als Nächstes führt das Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung durch, ein Verfahren zur Bestimmung der Nachhaltigkeitsthemen und der damit verbundenen Daten.
2. Transformation
Sobald das Unternehmen den Umfang der notwendigen Berichterstattung kennt, analysiert es seine Kapazitäten. Dabei identifiziert und schließt es Lücken, die einen Hinderungsgrund darstellen, die Anforderungen zu erfüllen. In dieser zweiten Phase werden die Prozesse, Tools und Verantwortlichkeiten eingerichtet, die für eine genaue und konsistente Berichterstattung erforderlich sind.
3. Berichterstattung
Mit den neuen Fähigkeiten erfasst das Unternehmen in der letzten Phase alle erforderlichen Daten, konsolidiert die Informationen und erstellt entsprechende Berichte, in denen es seine Nachhaltigkeitsleistung aussagekräftig darstellt.
Kurz gefasst …
… stehen euch personelle, finanzielle und technische Herausforderungen bevor. Ein 3-Phasen-Ansatz (Bewertung, Transformation, Berichterstattung) kann euch helfen, den Übergang zu meistern.
Die CSRD Richtlinie erweitert die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf fast 50.000 Unternehmen in der EU, einschließlich vieler KMUs. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Berichten zu verbessern, um Investoren und Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Die Richtlinie basiert auf internationalen Nachhaltigkeitszielen und zielt darauf ab, Kapitalflüsse in nachhaltige Projekte zu lenken und Unternehmen bei der Bewältigung umweltbezogener und sozialer Risiken zu unterstützen. Sie erfordert detaillierte Berichte über ESG-Daten zu Umwelt, Soziales und Governance, die Unternehmen vor technische und organisatorische Herausforderungen stellen. Aber die EU-Nachhaltigkeisrichtlinie bietet auch Chancen, finanzielle Risiken besser zu managen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren und den Zugang zu nachhaltigen Investitionen zu verbessern. Die CSRD fördert zudem das Vertrauen bei Investoren und anderen Stakeholdern durch verlässliche und umfassende Informationen, die für strategische Entscheidungen und Partnerschaften von Vorteil sind.
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